Das Landesgericht Berlin entschied in einem aktuellen Urteil, dass eine Heizkostenabrechnung nicht gekürzt werden kann, wenn die Versorgung nicht ordnungsgemäß mit einem Wärmezähler erfasst wurde.
Wer ein Haus oder ein Baugrundstück kauft, muss zu dem eigentlichen Kaufpreis ebenfalls die klassischen Nebenkosten wie die Grunderwerbssteuer mit einkalkulieren.
Wie der LBS-Infodienst Recht und Steuern aktuell mitteilt, müssen Immobilienverkäufer Interessenten über Mängel informieren, die augenscheinlich nicht zu erkennen sind.
Im vergangenen Jahr sind die Einbrüche in Wohnungen und Häuser leicht zurückgegangen. Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2016 151.265 Einbrüche verzeichnet, rund 10 Prozent weniger als im Vorjahr.